Wie die Gemeinde Udligenswil mitteilt, sind bei lärmenden Arbeiten, aus Rücksicht auf die Nachbarn, die Ruhezeiten einzuhalten.
Das Gemeindehaus in Udligenswil.
Das Gemeindehaus in Udligenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Mit Beginn des Frühlings gibt es im Garten und rund um das Haus wieder jede Menge Arbeit.

Damit verbunden sind auch Lärmemissionen, verursacht durch Geräte wie Rasenmäher und Hochdruckreiniger.

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch bestimmt in Artikel 684, dass «jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarn zu enthalten».

Es wird um Rücksicht auf die Nachbarn gebeten

Damit Ärger und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen vermieden werden können, sind Rücksichtnahme und Toleranz gefragt.

In diesem Sinne bittet die Gemeinde, Haus- und Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Hämmern, Fräsen und weitere lärmige Arbeiten nicht frühmorgens, während der Essenszeiten und spätabends auszuführen.

Es werden die Zeiten von montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 19 Uhr und Samstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr empfohlen. Sonn- und Feiertage sind Ruhetage.

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