Wie die Gemeinde Udligenswil mitteilt, empfiehlt sie Einwohnern, laute Arbeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 19 Uhr auszuführen.
Das Dorfzentrum Udligenswil.
Das Dorfzentrum Udligenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Mit Beginn des Frühlings gibt es im Garten und rund um das Haus wieder jede Menge Arbeit.

Damit verbunden sind auch Lärmemissionen, verursacht durch Geräte wie Rasenmäher und Hochdruckreiniger.

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch bestimmt in Artikel 684, dass «jedermann verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkungen auf die Nachbarn zu enthalten».

Damit Ärger und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen vermieden werden können, sind Rücksichtnahme und Toleranz gefragt.

Kein Rasenmähen und Hämmern während der Ruhezeiten

In diesem Sinne bittet die Gemeinde Udligenswil die Einwohner, Haus- und Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Hämmern, Fräsen und weitere lärmige Arbeiten nicht frühmorgens, während der Essenszeiten und spätabends auszuführen.

Die Gemeinde empfiehlt, laute Arbeiten von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 19 Uhr auszuführen.

Wer am Samstag arbeitet, möge dafür den Zeitraum von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr im Auge behalten. Sonn- und Feiertage sind Ruhetage.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GartenAugeUdligenswil