Schüler, die mehr als 1,4 Kilometer Luftlinie vom Schulhaus Meierskappel entfernt wohnen, erhalten eine Entschädigung beziehungsweise ein Postauto-Abonnement.
Die Schule in Meierskappel.
Die Schule in Meierskappel. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Meierskappel informiert, ist sie laut Gesetz über die Volksschulbildung des Kantons Luzern und aufgrund des Anspruchs auf unentgeltlichen Grundschulunterricht der schweizerischen Bundesverfassung für die Organisation und die Finanzierung des Schülertransports zuständig, wenn der Schulweg für die Lernenden unzumutbar ist.

Anspruchsberechtigt sind alle Schüler, die ausserhalb der zumutbaren Distanz von 1,4 Kilometern (Luftlinie) zum Schulhaus Meierskappel wohnen. Die Entschädigung für diese Kinder beträgt 400 Franken oder 300 Franken beziehungsweise wahlweise das Postauto-Abonnement (Oberstufe Rotkreuz).

Anspruchsberechtigt sind ebenfalls Schüler, die ausserhalb der zumutbaren Distanz wohnen und bis zur nächsten Postauto-Haltestelle weniger als 500 Meter (Luftlinie) zurücklegen müssen. Sie erhalten ein Postauto-Abonnement.

Schulwegentschädigungsanträge müssen bis 30. Juni 2022 eingereicht werden

Die vollständige Verordnung und die Antragsformulare für die Schulwegentschädigungen können bei der Gemeindeverwaltung Meierskappel bezogen oder auf der Webseite heruntergeladen werden. Pro Kind ist ein separates Formular auszufüllen. Ausgefüllte Antragsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens 30. Juni 2022 einzureichen.

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