Bis zum 16. November 2021 können Vorschläge zu den Erneuerungswahlen 2022 bis 2026 der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege in Wallisellen eingereicht werden.
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Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone
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Der Gemeinderat Wallisellen als wahlleitende Behörde ordnet den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 bis 2026 für den 27. März 2022 an. Gemäss der Gemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Wallisellen sind an der Urne sieben Mitglieder der Kirchenpflege sowie aus deren Mitte die Präsidentin oder den Präsidenten zu wählen.

In Anwendung von der Gemeindeordnung sowie des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 16. November 2021 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Wallisellen einzureichen.

Die Kirchenordnung regelt das Stimm- und Wahlrecht

Das Stimm- und Wahlrecht in kirchlichen Angelegenheiten richtet sich nach der Kirchenordnung. In die Kirchenpflege wählbar sind auch Mitglieder der Landeskirche, die in der Kirchgemeinde über keinen politischen Wohnsitz verfügen. Der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Wahlvorschläge können innerhalb der Frist geändert oder zurückgezogen werden

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei Wallisellen erhältlich oder kann von der Gemeindewebsite heruntergeladen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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