Wangen-Brüttisellen

    Teilrevision der Gebührenverordnung in Wangen-Brüttisellen

    Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen meldet, wurden die Teilrevision der Gebührenverordnung sowie der dazugehörende Beleuchtende Bericht vearbschiedet.

    Wangen-Brüttisellen
    Ortsschild von Wangen-Brüttisellen, im Hintergrund der Hauptsitz von Coca Cola Schweiz. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Der Gemeinderat hat eine Teilrevision der Gebührenverordnung sowie den dazugehörenden Beleuchtenden Bericht zuhanden der Gemeindeversammlung vom 26. September 2023 verabschiedet.

    Die Gebührenverordnung sieht hauptsächlich eine Änderung bei den Einbürgerungsgebühren aufgrund der per 1. Juli 2023 veränderten kantonalen Bürgerrechtsgesetzgebung vor.

    Zudem wird eine Vereinfachung der Berechnung der Baubewilligungsgebühren vorgenommen.

    Des Weiteren mussten auch die Gebührentarife aufgrund der neuen kantonalen Vorgaben im Einbürgerungswesen angepasst werden.

    Gebührenverordnung und Gebührentarife treten im Januar 2024 in Kraft

    Gleichzeitig erfolgten kleinere Anpassungen im Bereich Friedhofwesen und Einwohnerdienste sowie bei den Dienstleistungsansätzen für die Weiterverrechnung von Personalkosten.

    Der Beschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung amtlich publiziert.

    Die Gebührenverordnung und die Gebührentarife treten voraussichtlich auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

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