Sportanlage: Nebengebäude erhält zeitgemässen Ersatz
Der Stadtrat Dübendorf unterstützt den Neubau eines Nebengebäudes auf der Sportanlage Dürrbach mit einer Darlehenserhöhung von 12'000 Franken.

Wie die Stadt Dübendorf informiert, musste aufgrund des Baubeginns vom Projekt «Sportzentrum» auf der Sportanlage Dürrbach das bisherige Betriebsgebäude, welche der Betriebsleitung als Lager und Werkstatt für den Unterhalt der Aussenanlage diente, rückgebaut werden.
Zur Erstellung eines Ersatzneubaus hat der Zweckverband Sportanlage Dürrbach einen Kredit von 446'000 Franken vorgesehen und dessen Finanzierung mittels Darlehen bei den beiden Zweckverbandsgemeinden beantragt.
Gemäss Artikel 36, Abs. 3 der Statuten des Zweckverbandes Sportanlage Dürrbach (in Kraft seit 1. Januar 2021) können mit der Bewilligung neuer Ausgaben für Investitionen die Verbandsgemeinden zur Gewährung von gemeinsamen Darlehen verpflichtet werden. Diese Darlehen leisten die Verbandsgemeinden im Verhältnis, in welchem sie die Betriebskosten nach Art. 35 finanzieren.
Darlehenserhöhung beschlossen
Für die Erstellung eines Ersatzbaus vom Nebengebäude hat der Stadtrat Dübendorf an seiner Sitzung vom 5. Februar 2026 eine Darlehenserhöhung von 12'000 Franken genehmigt. Diese Kosten gelten gemäss § 103 des Gemeindegesetzes als gebundene Ausgaben.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.






