Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat das Verfahren zur Abklärung der Ursachen des tödlichen Unfalls eines Schülers an der Maiensässfahrt 2019 eingestellt.
Uster
Ein Polizeiwagen mit laufendem Blaulicht (Symbolbild). - Keystone
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Am 23. Mai 2019 stürzte ein Oberstufenschüler auf dem Rückweg vom Maiensäss Juchs nach Chur rund 200 m über steiles, fels- und gerölldurchsetztes Gelände in die Val Parghera, wo er noch am gleichen Abend von den Rettungskräften tot geborgen wurde. Die Staatsanwaltschaft Graubünden eröffnete unmittelbar nach dem Ereignis eine Strafuntersuchung zur Abklärung dieses Unfallereignisses.

Gestützt auf das Untersuchungsergebnis, insbesondere die zahlreichen durchgeführten Befragungen von Beteiligten und Verantwortlichen sowie die Ergebnisse der Untersuchung der Leiche durch das Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Graubünden, konnte keiner Drittperson ein strafrechtlich relevantes Verschulden am Tod des verunfallten Schülers nachgewiesen werden. Weder fanden sich Hinweise dafür, dass andere Schüler unmittelbar vor dem Absturz auf den Verunfallten eingewirkt hätten, namentlich durch Stossen, Werfen von Gegenständen oder Erschrecken, noch dass die verantwortlichen Lehrpersonen ihrer Aufsichts- oder anderer Pflichten nicht nachgekommen wären.

Sodann wurde auch festgestellt, dass im Rahmen der Organisation des Anlasses, insbesondere bei der Wahl und Freigabe der Wanderroute, die notwendige Sorgfalt angewendet worden war. Auch war die Alpstrasse, auf welcher sich der Unfall ereignete, in ausreichendem Ausmass unterhalten.

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