Schmitten erinnert Hundehalter an Hundesteuer 2024
Wie die Gemeinde Schmitten mitteilt, ist die Hundesteuer 2024 von allen Hundehaltern zu entrichten. Neuanmeldung oder Änderungen sind der Verwaltung zu melden.

Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet Schmitten gehalten wird, ist gemäss Artikel 11 des Gemeindesteuergesetzes eine Steuer zu entrichten.
Die Rechnungen für die Hundesteuer 2024 werden zu gegebener Zeit an die Hundehalter verschickt.
Die Steuer beträgt für den ersten Hund 70 Franken, für jeden weiteren im selben Haushalt gehaltenen Hund 100 Franken jährlich.
Kennzeichnung von Welpen
Alle über drei Monate alten Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank Amicus registriert sein.
Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei Amicus registriert werden.
Adressänderungen, Halterwechsel, Ableben des Hundes sind ebenfalls bei Amicus sowie der Gemeindeverwaltung zu melden.
Wer neu im Besitz eines Hundes ist, lässt sich in der Gemeindeverwaltung als Hundehalter auf Amicus registrieren.