Wie die Gemeinde Rhäzüns informiert, liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. März 2023 noch bis zum 24. April 2023 öffentlich auf.
Das Gemeindehaus in Rhäzüns.
Das Gemeindehaus in Rhäzüns. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. März 2023 liegt vom 24. März 2022 bis 24. April 2023 am Schalter der Gemeindeverwaltung und auf der Webseite der Gemeinde zur Einsichtnahme auf.

Einsprachen gegen das Protokoll sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand zu richten.

Das Gemeindegesetz für den Kanton Graubünden sieht vor, dass die Protokolle der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Gemeindeversammlung zu veröffentlichen sind.

Einsprachen sind schriftlich einzureichen

Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden.

Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet.

Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt; eine formelle Genehmigung durch die Gemeindeversammlung ist nicht mehr notwendig beziehungsweise sogar ausgeschlossen.

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