Wie die Gemeinde Rhäzüns mitteilt, ist das Betreten von Wiesen und Feldern vom 15. März bis zum 15. November 2023 untersagt.
Das Dorfzentrum in der Gemeinde Rhäzüns.
Das Dorfzentrum in der Gemeinde Rhäzüns. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Das Betreten von fremdem Kultur- und Ackerland ist während des ganzen Jahres verboten.

Vom 15. März bis 15. November ist das Betreten von Wiesen und Feldern verboten.

Diese Einschränkungen gelten auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.

Vorbehalten bleibt die zulässige vorübergehende Beanspruchung fremden Bodens nach den Bestimmungen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts.

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