Gemeinde Bergün erinnert an Pyrotechnik-Verbot
Wie die Gemeinde Bergün mitteilt, ist die Verwendung von Pyrotechnik und Abbrennen von Feuerwerkskörper jeglicher Art auf dem Gemeindegebiet nicht gestattet.

Das Abbrennen von Feuerwerken und pyrotechnischen Gegenständen aller Art ist auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Bergün Filisur verboten, ausgenommen stilles Kleinfeuerwerk wie Vulkane, bengalische Zündhölzer und dergleichen.
Die Gemeinde weist auf die Verordnung über die Verwendung von Pyrotechnik und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 10. Juli 2020 hin.
Diese Verordnung kann auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.