Wie die Gemeinde Albula angibt, wurde das neue Betretungsverbot für das Rutschgebiet in Brienz/Brinzauls per 9. April 2024 durch den Gemeindevorstand erlassen.
Savognin
Das Dorf Savognin, im Bezirk Albula, im Kanton Graubünden - Nau.ch / Simone Imhof
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Aufgrund akuter Stein- und Blockschlaggefahr hat der Gemeindevorstand Albula/Alvra im Februar und März 2019, gestützt auf Artikel drei des Polizeigesetzes der Gemeinde Albula/Alvra, ein generelles Betretungsverbot des Rutschgebietes in Brienz/Brinzauls erlassen.

Dieses Verbot war mit einer Kartenübersicht verbunden, dem der Perimeter für das Betretungsverbot zu entnehmen war. Diese Kartenübersicht wird aufgehoben.

Das im Februar und März 2019 verfügte generelle Betretungsverbot wird erneuert, verbunden mit einer Karte betreffend den neuen Perimeter für das Betretungsverbot.

Diese Karte und weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde aufrufbar.

Sperrzone für die kurzfristige Bewirtschaftung der Mähwiesen

Das neue Betretungsverbot wird mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 9. April 2024 erlassen.

Für die kurzfristige Bewirtschaftung der Mähwiesen durch die Landwirte ist innerhalb des Betretungsverbotes eine separate Sperrzone ausgeschieden.

Diese darf nur im Bereitschaftsgrad I bewirtschaftet werden. Die Sperrzone darf nicht von Passanten betreten werden.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen des Polizeigesetzes der Gemeinde Albula/Alvra verletzt oder darauf gestützte Anordnungen missachtet, wird mit einer Busse bis 5000 Franken bestraft.

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