Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot in Rhäzüns
Wie die Gemeinde Rhäzüns informiert, hat die Gemeinde beschlossen, bis auf Weiteres jede Art von offenem Feuer im gesamten Gemeindegebiet Rhäzüns zu verbieten.

Gemäss Art. 11 des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz und die Feuerwehr im Kanton Graubünden (Brandschutzgesetz; BR 840.100) kann die Gemeinde bei ausserordentlicher Trockenheit oder Wasserknappheit Tätigkeiten verbieten, welche die Feuergefahr wesentlich erhöhen.
Aufgrund der enormen Trockenheit und der Waldbrandgefahrenstufe «absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsraums» gemäss der Waldbrandgefahrenkarte (Amt für Wald und Naturgefahren) ist ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auch innerhalb des Siedlungsraumes anzustreben. Eine längere Regenperiode, welche die jetzige Situation entschärfen könnte, ist bis heute nicht in Sicht. Entsprechend wird das Verbot unbefristet erlassen.
Der Beschluss ist an einer der ersten Sitzungen im August 2022 durch den Gemeindevorstand zu besprechen und – wenn kein Bedarf mehr besteht – aufzuheben.
Es wurde beschlossen, ab sofort bis auf Widerruf für das ganze Gemeindegebiet Rhäzüns ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot inklusive Höhenfeuer, Feuershows oder ähnliches auszuhängen. Vom Verbot ausgenommen ist der Betrieb von Gasgrills.