Dietikon: Revision des kommunalen Richtplans

Stadt Dietikon
Stadt Dietikon

Dietikon,

Der kommunale Richtplan der Stadt Dietikon wird revidiert. Der Entwurf ist auch online einsehbar.

Kommunaler Richtplan Dietikon
Der Kommunale Richtplan von Dietikon liegt bis am 12.Juli beim Bausekretariat im Stadthaus auf. - dietikon.ch

Die kommunale Richtplanung der Stadt Dietikon datiert aus dem Jahre 1983. Seither hat sich nicht nur Dietikon stark entwickelt, sondern auch die Voraussetzungen und die Ansprüche an die Raumentwicklung haben sich deutlich gewandelt.

Aus diesem Grund hat der Stadtrat die Revision des kommunalen Richtplans als eines seiner Legislaturziele definiert. Damit will er den Veränderungen der letzten Jahre auf den Stufen Bund, Kanton und Region (neues Raumplanungsgesetz, neuer kantonaler und regionaler Richtplan usw.) Rechnung tragen bzw. die übergeordnet festgelegten Strategien und Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene umsetzen und präzisieren.

Der vorliegende Richtplanentwurf, welcher auch die Anträge aus der kantonalen Vorprüfung aus dem Jahr 2019 berücksichtigt, soll die gewünschte Entwicklung Dietikons sichern, indem er die dafür notwendigen raumplanerischen Voraussetzungen schafft.

Er besteht aus einem Bericht (mit Festlegungen, Massnahmen und Erläuterungen) sowie den dazugehörenden Plänen. Als strategisches Führungsinstrument des Stadtrates wird der kommunale Richtplan während der nächsten 15 bis 25 Jahre bei allen raumplanerischen Belangen als Basis dienen.

Einsicht und Einwendungen

Vom 14. Mai 2020 bis 12. Juli 2020 läuft die 60-tägige öffentliche Auflage gemäss Planungs- und Baugesetz Kanton Zürich (PBG) § 6 und § 7. Während dieser Zeit kann der Entwurf des Richtplans entweder digital auf der städtischen Webseite oder beim Bausekretariat im Stadthaus während den geltenden Öffnungszeiten eingesehen werden.

Alle Personen können sich während der Auflagefrist in Form einer Einwendung zum Inhalt schriftlich äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten und sind bis am 13. Juli 2020 schriftlich an folgende Adresse einzureichen: Stadt Dietikon, Stadtplanungsamt, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon.

Inkraftsetzung und Gültigkeit

Die Einwendungen werden geprüft und – wo zweckmässig und möglich – integriert. Nicht berücksichtigte Einwendungen werden mit einer Begründung in einem Bericht festgehalten und dem Dossier beigefügt.

Die definitive Festsetzung des kommunalen Richtplans obliegt dem Gemeinderat, der Kanton erteilt die Genehmigung. Abhängig von der Art und der Zahl der Einwendungen kann der kommunale Richtplan voraussichtlich im 1. Quartal 2021 dem Gemeinderat zur Festsetzung vorgelegt werden.

Die Inhalte sind für die Behörden verbindlich. Für die Grundeigentümer entstehen aus dem kommunalen Richtplan keine direkten Verbindlichkeiten, jedoch haben untergeordnete bzw. nachgelagerte Planungen und Verfahren den Vorgaben der Richtplanung zu entsprechen.

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