In der Schweiz gibt es immer mehr Paketdiebstähle
In der Schweiz werden jedes Jahr über 20'000 Päckli gestohlen. Hierzulande sind wir laut Konsumentenschutz schlechter davor geschützt als in der EU.

Das Wichtigste in Kürze
- Viele Schweizerinnen und Schweizer shoppen online.
- Doch nicht immer schafft es das Päckli bis zum Empfänger.
- Die Anzahl an Paketdiebstählen hat sich in den letzten Jahren verdreifacht.
Online-Shopping bietet viele Vorteile: Man kann bequem vom Sofa auf verschiedenen Seiten stöbern und den Warenkorb füllen, ohne das Haus zu verlassen. Vor allem seit der Corona-Pandemie erlebt das digitale Einkaufen einen Boom.
Doch es gibt auch einen Haken: die Paketzustellung. Diese sorgt nämlich immer wieder für Ärger.
Immer wieder verschwinden Päckli, die teils einfach vor die Tür gestellt werden. Eine Einladung für Diebe, finden viele.

Gegenüber Nau.ch berichteten kürzlich einige Leser von Kartons, die mitten in der Stadt vor dem Gebäude deponiert werden. Manchmal, ohne dafür die Zustimmung des Empfängers zu haben – und ohne zu klingeln.
Auch auf der Website von Digitec beschweren sich einige Kundinnen und Kunden über gestohlene Päckli.
Tatsächlich haben die Paketdiebstähle zwischen 2019 und 2023 um das Dreifache zugenommen. Das berichtet «Tamedia» unter Berufung auf Zahlen des Versicherers Axa.
Im Jahr 2024 stiegen die Diebstähle dann nochmals um 20 Prozent. Pro Jahr kommen über 20'000 Päckli weg.
Für betroffene Kundinnen und Kunden ist das ärgerlich. Besonders, weil die Zeitspanne zwischen Zustellung und in Empfang nehmen durch den Empfänger rechtlich eine Grauzone ist.
Rechtliche Grauzone
Denn: Der Absender haftet dem Konsumentenschutz zufolge nur für den Verlust, bis die Sendung ordnungsgemäss an die Spedition übergeben wird. Speditionen wiederum haften gegenüber den Absendern, bis sie das Paket korrekt zugestellt haben.
Der Käufer haftet, sobald das Päckli im Milchkasten liegt oder er es entgegengenommen hat. Stimmt er einer alternativen Zustellung zu, haftet er, sobald das Paket deponiert wurde.
Bei der Haftbarkeit der Spedition kommt es zudem auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen der betreffenden Unternehmen an.
«Einige sehen vor, dass das Paket gültig zugestellt ist, sobald es im Eingang eines Gebäudes abgestellt wurde. Oder befreien das Transportunternehmen von jeglicher Haftung», zitiert «Tamedia» den Rechtsdienst des Konsumentenschutzes.
Bei der Post gilt zum Beispiel eine Sendung als zugestellt, wenn sie dem Empfänger übergeben wurde. Oder an einem anderen, dafür vorgesehenen Ort, zugestellt wurde.
Schweizer «weniger geschützt»
Der Konsumentenschutz hält in einem Online-Ratgeber fest: «Im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarländern sind Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz weniger vor Paket-Diebstählen und Verlusten geschützt.»
In der EU sieht es anders aus: Dort gehe die Gefahr für einen Verlust erst auf Empfängerin oder Empfänger über, wenn die Ware in Besitz genommen wurde.
Obwohl es in der Schweiz gesetzlich nicht so vorgeschrieben ist, zeigen sich einige Onlinehändler kulant.
Digitec Galaxus übernimmt etwa einen Teil der Kosten bis zu einem bestimmten Handelslimit oder organisiert eine Ersatzlieferung.
Bei Überschreiten des Handelslimits muss der Kunde bei der Polizei Anzeige erstatten und seine Versicherung informieren. Der Onlinehändler zahlt dann einen Teil des Selbstbehaltes.