Neue Publikationspflicht für gebundene Ausgaben
Per 1. April 2026 sind Gemeinden im Kanton Zürich per Gemeindegesetz verpflichtet, bedeutende gebundene Ausgaben öffentlich zu machen.

Wie die Gemeinde Geroldswil ausführt, sind gebundene Ausgaben solche Ausgaben, zu denen eine Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist oder bei denen sie kaum Handlungsspielraum hat. Bisher konnten diese vom Gemeindevorstand ohne Zustimmung der Stimmberechtigten beschlossen werden.
Eine parlamentarische Initiative verlangt im Sinne der Transparenz, dass Gemeinden künftig bedeutende gebundene Ausgaben veröffentlichen. Dabei ist jeweils zu begründen, weshalb eine Ausgabe als gebunden gilt. Zudem muss auf das entsprechende Rechtsmittel hingewiesen werden, das gegen den Entscheid ergriffen werden kann.
Die Regelung betrifft Ausgaben ab jener Höhe, bei der nicht gebundene Ausgaben dem Finanzreferendum unterstehen. Die Vorlage wurde vom Regierungsrat unterstützt und vom Kantonsrat einstimmig beschlossen.
Die Gemeinde Geroldswil hat diese Regelung geprüft und wird deren Umsetzung ab dem 1. April 2026 sicherstellen.










