Im Jahr 2022 stiessen Beamte auf einen nackten Mann, der unter LSD-Einfluss durch Dietikon rannte. Bevor er verhaftet wurde, griff er einen Polizisten an.
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Blaulicht eines Polizeiwagens. (Symbolbild) - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 24-jähriger Amerikaner sorgte im Jahr 2022 für Aufsehen in Dietikon ZH.
  • Nackt und unter Drogeneinfluss rannte er durch die Gemeinde.
  • Vor seiner Festnahme griff der Flitzer einen der Polizisten an.

Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich im April 2022 in Dietikon ZH. Ein 24-jähriger Amerikaner, nackt und unter Drogeneinfluss, sorgte für Aufsehen.

Die Polizei wurde gegen 19.30 Uhr alarmiert und fand den jungen Mann auf der Bremgartenstrasse Richtung Rudolfstetten vor.

Trotz Aufforderung zum Anhalten durch die Beamten, setzte der Beschuldigte seinen Lauf fort und rannte Richtung Stadthaus Dietikon davon. Die Begegnung mit den Gesetzeshütern endete jedoch nicht dort, berichtet «Züri Today».

Polizist bei Festnahme leicht verletzt

Vor dem Eingang des Stadtkellers in Dietikon stellten die Beamten den Flitzer schliesslich. Doch anstatt sich ergeben, griff der junge Mann einen der Polizisten an und versuchte dessen Taser zu ergreifen. Der Versuch scheiterte zwar, doch stiess er dabei den Beamten am Oberkörper zurück und verletzte diesen leicht am Ellenbogen.

Der betroffene Polizist nahm die Verfolgung wieder auf und konnte den Flüchtenden schlussendlich festnehmen.

Laut Strafbefehl stand der Beschuldigte während seiner Handlungen unter dem Einfluss von LSD.

Er habe am selben Tag eine «LSD-Tablette» konsumiert. Dies habe seine Fähigkeit, das Unrecht seiner Taten zu erkennen und entsprechend zu handeln, beeinträchtigt.

Drogenkonsum führt zu Unzurechnungsfähigkeit

Der Drogenkonsum führte dazu, dass der Mann schuldunfähig wurde. Er nahm in Kauf, durch den Konsum der Droge seine eigene Unzurechnungsfähigkeit herbeizuführen.

Im Juni 2023 stand der Student vor Gericht. Er wurde wegen «Verübung einer Tat in selbst verschuldeter Unzurechnungsfähigkeit» und «Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes» verurteilt. Das Urteil: eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Busse von 400 Franken.

Trotz Einsprache gegen den Strafbefehl vom Juni 2022 blieb das Urteil bestehen, bestätigt die Staatsanwaltschaft gegenüber «Züri Today». Der Beschuldigte zog seine Einsprache zurück und das Verfahren wurde im September 2023 abgeschlossen.

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