Gericht

28-Jähriger steht wegen brutalen Angriffs vor Zürcher Gericht

Keystone-SDA
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Zürich,

n Dietikon ZH muss sich heute ein 28-Jähriger vor Gericht verantworten, der im LSD-Rausch einen 12-Jährigen brutal attackiert hat.

bezirksgericht dietikon zh
Das Bezirksgericht Dietikon hat zwei Männer wegen Freiheitsberaubung eines 81-Jährigen zu je 43 Monaten Haft verurteilt. (Archivbild) - keystone

Ein 28-Jähriger steht heute Mittwoch wegen eines brutalen Angriffs auf einen 12-Jährigen vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH. Im Drogenrausch soll er den ihm Unbekannten gepackt und mit dem Kopf mehrfach gegen eine Wand geschlagen haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schweizer versuchte Tötung vor, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist. Die Tat ereignete sich demnach am 8. März 2024 in Urdorf ZH, mitten auf der Strasse. Viermal schlug der Beschuldigte laut Anklage den Kopf des Opfers gegen die Holzabdeckung eines Palettenrahmens. Der 12-Jährige erlitt ein schweres Schädelhirntrauma. Wenige Minuten nach der Tat wurde der Beschuldigte verhaftet.

Das Opfer musste monatelang im Kinderspital hospitalisiert bleiben. Die Anklage zählt diverse Blutungen und Brüche am Kopf auf. An den Folgen leidet der damals 12-Jährige gemäss Anklage bis heute.

Warum der 28-Jährige ausgerechnet auf den 12-Jährigen losgegangen war, ist unklar. Er habe sich aber in einem psychotischen Rauschzustand befunden, ausgelöst durch flüssiges LSD, schreibt die Staatsanwaltschaft.

LSD nahm er offenbar öfter. An dem Tag habe er zwar zum ersten Mal flüssiges LSD genommen. Doch dass er unter dem Einfluss von LSD in aggressiv-psychotische Zustände versetzt werden kann, hätte der Mann wissen müssen, insbesondere wenn er die eingenommene Menge änderte. Die Anklage listet zwei Vorfälle auf, bei einem davon hatte der Mann Polizisten attackiert.

Die Staatsanwaltschaft lässt offen, wie die Tat genau zu bewerten ist. Neben der Anklage wegen versuchter Tötung nennt sie als Möglichkeit auch fahrlässige schwere Körperverletzung oder Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit. Allen gemeinsam ist, dass der 28-Jährige sich der möglichen negativen Folgen des Konsums bewusst gewesen sein müsste. Je nach Bewertung wäre das Strafmass unterschiedlich hoch.

Der Beschuldigte befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Wie sein Verteidiger die Tat bewertet, zeigt sich im Prozess.

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