In Dietikon wird das Gas zum dritten Mal günstiger

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Dietikon,

Wie die Stadt Dietikon bekannt gibt, hat sie per 1. Januar 2024 die Gaspreise zum dritten Mal gesenkt. Neue Beschaffungswege bieten Hoffnung auf Stabilität.

Schaukasten an einer Mauer.
Der Notfalltreffpunkt beim Stadthaus Dietikon. - Stadt Dietikon

Nachdem die Preise für Heizgas im Jahr 2022 massiv gestiegen sind, kann die Stadt Dietikon per 1. Januar 2024 zum dritten Mal eine Gaspreissenkung bekannt geben.

Die Märkte sind zwar immer noch nervös, aber neue Beschaffungswege haben die Situation im Allgemeinen entspannt und lassen auf eine weitere Beruhigung hoffen.

Zudem können Kunden der Gasversorgung Dietikon auf ein Gas wechseln, welches mit dem kantonalen Energiegesetz konform ist.

Dietikons Antwort auf Marktschwankungen

Die Preise für Rohstoffe und Energie sind seit dem Krieg in der Ukraine stark gestiegen. Im Frühjahr 2022 sind die Preise für Erdgas an den Handelsplätzen förmlich explodiert.

In der Folge musste auch die Gasversorgung Dietikon ihre Preise anheben und die gestiegenen Beschaffungskosten an die Kundschaft weitergeben.

Der Stadtrat hat seither die Preise kontinuierlich gesenkt und per 1. Januar 2024 erneut um 15 Prozent reduziert.

Da ein Grossteil des Gases aber im Voraus beschafft wird, wirken sich Veränderungen an den Märkten zeitverzögert auf die Endkundenpreise aus.

Hoffnung trotz Marktunsicherheit

Der Heizgaspreis für Kunden der Gasversorgung Dietikon liegt aktuell noch ein Drittel über dem Preis vom Januar 2022.

Die Prognose für das kommende Jahr ist allerdings positiv und lässt auf weitere Reduktionen hoffen. Trotz allem bleibt die Situation an den Handelsplätzen nervös.

Geopolitische Spannungen sowie technisch bedingte Lieferunterbrüche haben direkten Einfluss auf den Gaspreis und können die Versorgungssituation jederzeit negativ beeinflussen.

Der Bundesrat hat daher auch für diese Heizperiode zu einem sorgsamen Umgang mit Gas aufgerufen.

Energiegesetz-Gas neu im Angebot

Bereits im Oktober 2023 hat der Stadtrat ein neues Energiegesetz-Gas eingeführt.

Durch die Inkraftsetzung des neuen Energiegesetzes im Kanton Zürich dürfen Gasheizungen nur ersetzt werden, wenn sie mit 80 Prozent Biogas betrieben werden.

Dieses Biogas muss im Treibhausgasinventar der Schweiz registriert sein und ist relativ teuer, da es ausschliesslich aus Schweizer Produktion stammt.

Es kann aber je nach Situation eine wertvolle Überbrückungsmöglichkeit sein, bis auf einen anderen Energieträger umgestiegen werden kann.

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