Geroldswil bittet Einwohner um Rückschnitt von Bäumen
Wie die Gemeinde Geroldswil mitteilt, müssen Eigentümer von Grundstücken, Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens 16. Oktober 2022 zurückzuschneiden.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, bis spätestens 16. Oktober 2022 zurückzuschneiden. Die Aufforderung ist gestützt durch die Verkehrserschliessungsverordnung Paragraf 20 sowie Anhang drei.
Bei der Rückschneidung ist darauf zu achten, dass seitlich der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen hat. Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern freigehalten werden, und über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,65 Meter betragen.
Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder
Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder müssen dauernd frei bleiben. Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimetern und einer solchen von drei Metern gewährleistet sein.
Mit dem richtigen Zurückschneiden der Bäume und Sträucher wird ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geleistet.