Gebührentarif-Revision beschlossen
Der Gemeinderat Geroldswil hat den Gebührentarif per 1. Juli 2026 angepasst. Beschluss und Unterlagen liegen 30 Tage zur Einsicht auf.

Wie die Gemeinde Geroldswil berichtet, hat der Gemeinderat mit dem Beschluss Nummer 167/2026 vom 18. Mai 2026 den Gebührentarif per 1. Juli 2026, vorbehältlich der Erreichung der Rechtskraft, angepasst.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie die dazugehörigen Unterlagen (Gebührentarif) liegen während 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum dieser Publikation, bei der Gemeindeverwaltung Geroldswil, Huebwiesenstrasse 34, im Präsidialen, 2. Stock, zur öffentlichen Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs eingereicht werden.
Die in doppelter Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.










