Coronakrise: Dietikon zeigt sich bei Rechnungen kulant

Stadt Dietikon
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Um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern, hat der Stadtrat diverse Sofortmassnahmen in der Rechnungsstellung und -abwicklung beschlossen.

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Bei der Umsatzhöhe wird das ein oder andere Mal gerne geschummelt. (Symbolbild) - Keystone

Um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern, hat der Stadtrat diverse Sofortmassnahmen in der Rechnungsstellung und -abwicklung beschlossen. Er folgt damit dem Aufruf des Kantons.

Ab sofort gelten in der Stadt Dietikon folgende Regelungen:

- Die von der Stadt zu bezahlenden Rechnungen werden ungeachtet der Zahlungsfrist so schnell wie möglich verarbeitet und bezahlt.

- Die Zahlungsfristen für die durch die Stadt Dietikon ausgestellten Rechnungen betragen ab sofort und bis auf Weiteres grundsätzlich 120 Tage. Ausgenommen sind Bussen und Mietzinsen für städtische Wohnungen. In begründeten Härtefällen kann ein Gesuch auf Stundung/Ratenzahlung eingereicht werden.

- Ab sofort gilt bis auf Weiteres ein genereller Mahn- und Inkassomassnahmenstopp.

- Bei Steuerforderungen gelten die bereits getroffenen und kommunizierten Anordnungen des Kantons Zürich.

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