Wie die Gemeinde Ehrendingen mitteilt, startet die Gemeinde aufgrund des ablehnenden Entscheids der Einwohnergemeindeversammlung ohne Budget ins neue Jahr.
Ehrendingen
Blick auf Ehrendingen AG. - Wikipedia
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Diese Situation gab es in Ehrendingen noch nie. Aufgrund der fehlenden Genehmigung der Ausgaben kommt Paragraf 87c Absatz drei des Gemeindegesetz zur Anwendung.

Im Falle der Nichtgenehmigung der Budgets bis zum 31. Dezember vor dem Budgetjahr ist der Gemeinderat ermächtigt, die für die Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben zu beschliessen.

Das bedeutet für den Gemeinderat und die Verwaltung, dass Ausgaben, die gesetzlich oder reglementarisch gebunden oder für die Erfüllung der zwingenden Gemeindeaufgaben unerlässlich sind, der Gemeinderat tätigen kann.

Neue Projekte können nicht begonnen werden

Der Gemeinderat ist angehalten, den Verwaltungsbetrieb zu gewährleisten, die mit dem Budget 2024 beantragten Mittel für neue Ausgaben sind jedoch zurückzustellen.

Das heisst, die üblichen Dienstleistungen stehen der Bevölkerung zur Verfügung und sämtliche Schalter sind zu den normalen Schalterzeiten geöffnet. Ebenfalls gibt es keine Änderungen im Schulbetrieb und die Tagesstruktur bleibt geöffnet.

Neue Projekte, die über einen Budgetkredit beschlossen werden sollen, können nicht begonnen beziehungsweise nicht ausgelöst werden (zum Beispiel Bestellung Fahrzeuge, IT Anschaffungen).

Projekte, für die ein rechtskräftiger Verpflichtungskredit vorliegt, sind bereits genehmigt und können somit starten (zum Beispiel Architekturwettbewerb der Mehrzweckhalle).

Einfluss auf Anlässe

Diese finanzrechtlichen Vorgaben haben einschränkenden Einfluss auf Anlässe, da sie nicht zu den für die «Verwaltungstätigkeiten unerlässlichen Ausgaben» zählen.

Darum wurde der Neujahrsapéro am 2. Januar 2023 abgesagt. Die Kommissionsarbeit ist bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Budgets eingestellt.

Jubilarenbesuche sind für die Dauer der «budgetlosen» Zeit ausgesetzt. Weiterhin entfällt der Quartierbesuch am 3. April 2024.

Die Informationsveranstaltung vom 23. April 2023 entfällt ebenfalls oder wird immerhin verschoben.

Sitzungen der IT- und Feuerwehrkommission finden statt

Andererseits wird aufgrund eines entsprechenden Gemeinderatsentscheids, die IT-Kommission ihre Sitzungen abhalten, um ihre Anträge für das Budget 2025 bis im Mai vorlegen zu können.

Die Feuerwehrkommission im Interesse der öffentlichen Sicherheit wie üblich tagen.

Darüber hinaus lässt es sich der Gemeinderat nicht nehmen, Frau Frieda Egloff seine Glückwünsche zu ihrem 103. Geburtstag durch Gemeindeammann Dorothea Frei persönlich überbringen zu lassen.

Nicht betroffen vom Entscheid der Einwohnergemeindeversammlung ist der Finanzhaushalt der Ortsbürgergemeinde Ehrendingen. Deren Budget 2024 wurde an der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. Juni 2023 gut geheissen.

Eine Fristverlängerung zur erneuten Budgetvorlage wurde gewährt

Nach Paragraf 88f Absatz drei des Gemeindegesetzes muss der Gemeinderat der Einwohnergemeindeversammlung innert 60 Tagen ein Budget neu vorlegen.

Diese Frist kann infolge der Feiertage nicht eingehalten werden.

Eine Fristverlängerung bei der Gemeindeabteilung des Departementes Volkswirtschaft und Inneres wurde eingereicht und am 21. Dezember 2023 per Verfügung gewährt.

Bei erneuter Ablehnung wird das Budget durch den Regierungsrat festgelegt

Am 26. Februar 2024 um 20 Uhr findet die ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung zur Genehmigung des überarbeiteten Budgets statt. Die Einladungen dazu werden rechtzeitig an die Stimmberechtigten zugestellt.

Nach Ablauf der Referendumsfrist von 30 Tagen gehen wir davon aus, dass wir per Ende März ein rechtskräftiges Budget haben werden.

Sollte das Budget nochmals abgelehnt werden, wird es durch den Regierungsrat festgelegt werden müssen.

Die Zeit ohne rechtskräftiges Budget, aber mit den oben erwähnten Einschränkungen würde sich entsprechend verlängern.

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