Ehrendingen

Gemeinde Ehrendingen ruft Einwohner zum Bau­mrückschnitt auf

Nau.ch Lokal
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Dielsdorf,

Wie die Gemeinde Ehrendingen mitteilt, werden Eigentümer von Grundstücken aufgefordert, Bäume, Sträucher und Hecken bis am 10. September 2023 zurückzuschneiden.

Ehrendingen
Blick auf Ehrendingen AG. - Wikipedia

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen, Trottoirs und Plätzen werden ersucht, alle Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedigungen, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, bis am 10. September 2023 zurückzuschneiden (Artikel 109 bis 112 Baugesetz).

Dabei ist zu beachten, das Hecken und Sträucher auf 0,6 Meter Abstand, gemessen ab der Grundstücksgrenze, zurückzuschneiden sind.

Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.

Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten

Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine lichte Höhe von mindestens 4,5 Metern freigehalten werden.

Über Gehwegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,5 Meter betragen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

An Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden.

Die Gemeinde führt ein kostenpflichtiges Zurückschneiden bei Nichterfüllung durch

In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimetern und einer solchen von drei Metern gewährleistet sein.

Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird die Gemeinde ohne weitere Ankündigung den rechtmässigen Zustand auf Kosten der betreffenden Grundeigentümer durch eine Fachperson ausführen lassen.

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