Gästetaxen: Beherberger und Plattformen stärker in der Pflicht

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Prättigau,

Die Gästetaxe wird ab sofort in der Gemeinde Davos strenger kontrolliert: Beherberger und Vermittlungsplattformen müssen korrekte Abrechnungen sicherstellen.

Davos
Rathaus Davos. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Grundsätzlich muss jeder in Davos übernachtende Gast die Gästetaxe bezahlen, schreibt die Gemeinde Davos. Mit den Gebühren werden touristische Dienstleistungen und Infrastrukturen finanziert.

Aufgrund von Missbräuchen bei Vermittlungsplattformen wie beispielsweise Airbnb wurde das entsprechende Gesetz verschärft. Es gilt eine Identifikationspflicht für Beherberger und neu auch für Vermittlungsplattformen.

Die Tourismusdestination und die Gemeinde Davos haben festgestellt, dass es bei digitalen Vermittlungsplattformen vermehrt zu Missbräuchen bei den Gästetaxen kommt. Konkret werden taxpflichtige Übernachtungen nicht korrekt abgerechnet.

Identifikationspflicht für Beherberger

In den vergangenen Jahren wurde die Praxis darum bereits verschärft, indem Lücken in den Bestimmungen zum Gästetaxengesetz geschlossen und eine Identifikationspflicht eingeführt wurden. Beherberger müssen vor der ersten taxpflichtigen Übernachtung eine Registrierungsnummer bei der Tourismusdestination beantragen.

Bei Werbemassnahmen – zum Beispiel beim Aufschalten der Wohnung auf einer Vermittlungsplattform – muss immer entweder die vollständige Adresse oder die Registrierungsnummer ersichtlich sein. Zuwiderhandlungen können mit Bussen bis zu 10'000 Franken geahndet werden. Bei Gewinnsucht kann die Busse sogar noch höher ausfallen.

Vermittler neu in die Pflicht genommen

Ab sofort gelten auch für die Vermittler von taxpflichtigen Unterkünften schärfere Regeln. Sie wurden am 5. Juni 2025 vom Grossen Landrat verabschiedet und anschliessend vom Kanton Graubünden genehmigt. Neu werden neben den Beherbergern auch die Vermittler in die Pflicht genommen.

Auf ihren Plattformen muss sichergestellt werden, dass bei allen Buchungsmöglichkeiten, Inseraten und weiteren Werbemassnahmen stets entweder die vollständige Adresse oder die Registrierungsnummer des Beherbergers ersichtlich ist.

Damit können die Gästetaxen effizienter abgerechnet und Zuwiderhandlungen können verfolgt werden. Die Gemeinde Davos und die Tourismusdestination sind zuversichtlich, dass damit die Anzahl der Missbräuche gesenkt werden kann.

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