Kompromiss bei Erstwohnungs-Initiative erzielt
Die Davoser Parteien und das Initiativkomitee haben sich auf eine gemeinsame Lösung zum Schutz von Erstwohnungen geeinigt. Eine Abstimmung ist 2026 möglich.

Wie die Gemeinde Davos berichtet, wurde im September 2025 die Erstwohnungs-Initiative mit 888 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt den Schutz von Erstwohnungen im altrechtlichen Wohnbestand. Nun haben sich die Davoser Parteien mit den Initianten auf eine gemeinsame Lösung geeinigt, die schon im September 2026 zur Abstimmung kommen kann.
Die Erstwohnungs-Initiative wurde im vergangenen Jahr vom parteilosen alt Landrat Hans Vetsch sowie von Vertretern der Parteien SP, GLP und EVP lanciert. Sie hat zum Ziel, die starke Umnutzung von altrechtlichen Erstwohnungen in Zweitwohnungen zu reduzieren.
Die Initiative verlangt, dass bei baulichen Eingriffen wie Umbauten, Aufteilungen oder Ersatzneubauten sowie bei der Begründung von Stockwerkeigentum mindestens die Hälfte der entstehenden Wohnungen als Erstwohnungen erhalten bleiben müssen. Die Regelung gilt für alle Gebäude mit mindestens zwei Wohnungen.
Parteien und Initiativkomitee einigen sich
Seit der Einreichung der knapp 900 Unterschriften gilt in Davos eine Planungszone. Um möglichst rasch eine wirksame und verhältnismässige Lösung herbeizuführen und Planungssicherheit zu schaffen, haben sich die Davoser Ortsparteien mit Vertretern des Initiativkomitees an den Verhandlungstisch gesetzt.
Mit Erfolg: Fünf von sechs beteiligten Parteien einigten sich mit dem Komitee auf eine gemeinsame Lösung. Die FDP, welche die Stossrichtung des gemeinsamen Vorschlages ebenfalls unterstützt, wird ihre definitive Position erst nach der anstehenden Mitwirkung festlegen.
Flexibler und zielgerichteter
Die Parteivertretungen von SVP, Mitte und FDP setzten sich dafür ein, dass die Regelung im Vergleich zur Initiative zielgerichteter und flexibler wird, ohne dabei an Wirkung einzubüssen. So soll die Regelung erst in Gebäuden mit mindestens vier Wohnungen gelten.
Damit könne eine negative Auswirkung der Regelung auf kleine Hausbesitzende vermieden werden, ohne den Schutz von Erstwohnungen in Mehrfamilienhäusern zu vernachlässigen. Das gilt auch für eine grosszügigere Handhabung von Erweiterungen bei Einfamilienhäusern und Wohnungen im Stockwerkeigentum.
Im Weiteren überzeugte die Idee zur Einführung einer Ersatzabgabe. Damit soll der Erstwohnungsanteil von 50 Prozent in einen fixen und einen flexiblen Teil von je 25 Prozent unterteilt werden. Das schafft mehr Spielraum für Eigentümerschaften, aber auch für die Wohnraumförderung.
Deutlich mehr Wohnraumförderung möglich
Genau diesen Punkt überzeugte letztlich auch eine Mehrheit des Initiativkomitees. Die Initianten und die Parteien SP, GLP und EVP konnten diesem Instrument insbesondere aufgrund der vereinbarten Höhe zustimmen.
So soll die Ersatzabgabe bei 4500 Franken pro Quadratmeter festgelegt werden. Dadurch werden namhafte Mittel generiert, welche nachhaltig in die Förderung von gemeinnützigem Wohnraum und in den Erhalt von bestehenden Mietwohnungen fliessen werden.
Die womöglich reduzierte Schutzwirkung im Vergleich zur fixen Regelung im Initiativtext wird durch den deutlichen Ausbau dieser Fördermöglichkeiten kompensiert.
Verhältnismässig, wirksam, rechtssicher
Der Kleine Landrat begleitete den Verhandlungsprozess beratend und begrüsst den gemeinsamen Vorschlag sehr. Die Regelung ist verhältnismässig und leistet einen überaus wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Wohnraumstrategie.
Da sich die Regelung zudem an einer vorgeprüften Vorlage und einer bereits gerichtlich überprüften Regelung orientiert, schafft sie hohe Rechtssicherheit. Als nächster Schritt startet am 10. April 2026 die öffentliche Mitwirkung, bei der alle Interessierten ihre Rückmeldungen online anbringen können.
Sollte sich der breite Konsens auch in dieser Vernehmlassung und anschliessend im Grossen Landrat zeigen, kann die Stimmbevölkerung bereits am 27. September 2026 über die Vorlage entscheiden. Das Initiativkomitee hat sich dazu verpflichtet, im Falle der Annahme der gemeinsamen Vorlage in der Volksabstimmung ihre Volksinitiative zurückzuziehen. Somit kann auch die Planungszone aufgehoben werden.









