Die Bündner Regierung schlägt vor, das Kantons- und das Verwaltungsgericht zum Obergericht zusammenzulegen.
Flagge Graubünden
Die Flagge des Kantons Graubünden. - Keystone
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Die Vorlage beinhaltet eine Teilrevision der Kantonsverfassung, die Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes sowie die Teilrevisionen von 51 weiteren Gesetzen. Nachdem der Grosse Rat die Grundzüge der Justizreform bereits in der Junisession 2019 beschlossen hatte, war das Eintreten in der Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) unbestritten, wie der Kanton am Montag, 23. Mai 2022, mitteilte.

Kontrovers diskutiert wurde in der Kommission die Dauer bis zur Rotation des Präsidiums des neu zu schaffenden Obergerichts – vorgeschlagen wurden zwei, vier und acht Jahre. Die Kommission empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig, die Justizreform gutzuheissen respektive die Teilrevision der Kantonsverfassung zuhanden der Volksabstimmung zu verabschieden und der Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes zuzustimmen.

Gleichzeitig mit der Justizreform wird dem Grossen Rat in der Junisession auch die Botschaft für den Umbau des alten Staatsgebäudes an der Grabenstrasse in Chur vorgelegt. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für die Zusammenlegung des Kantons- und Verwaltungsgerichts geschaffen werden.

Das alte Staatsgebäude in Chur soll für 29,2 Millionen Franken renoviert und erweitert werden. Stimmen der Grosse Rat und das Volk zu, wird das repräsentative Gebäude ab Mitte 2025 als Gerichtssitz für das neue Bündner Obergericht dienen.

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