Provisorische Steuerrechnung 2024 der Stadt Chur verzögert

    Nau.ch Lokal
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    Chur,

    Wie die Stadt Chur mitteilt, wird die provisorische Steuerrechnung 2024 der Bevölkerung im Kanton Graubünden mit einer Verzögerung zugestellt.

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    Mit dem Bundesbrief wurde am 23. September 1524 der Freistaat der Drei Bünde gegründet, der die Basis für den Kanton Graubünden legte. - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden erneuert intern digitale Steuerprogramme, welche in die Jahre gekommen sind.

    Dies führt zu einem Verzug des Versands der provisorischen Steuerrechnung 2024 an Churer.

    Die digitale Steuererklärung schafft spürbaren Mehrwert

    Die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden befindet sich im digitalen Umbau.

    Mit der Einführung des digitalen und medienbruchfreien Einreichens der Steuererklärung hat die Steuerverwaltung in den letzten Jahren einen spürbaren Mehrwert geschaffen.

    Damit der einwandfreie Betrieb auch weiterhin gewährleistet werden kann, müssen die kantonalen verwaltungsinternen Basisanwendungen in den nächsten Jahren laufend abgelöst werden.

    Veranlagungsverfügung und provisorische Rechnungsstellung erfolgen später

    Dieser digitale Umbau erfordert eine starke Einbindung der personellen Ressourcen innerhalb der kantonalen Steuerverwaltung.

    Zudem möchte der Kanton sicherstellen, dass die neuen Programme fehlerfrei funktionieren und dadurch ein reibungsloser Ablauf garantiert werden kann.

    Churer Steuerzahler müssen sich deshalb ausnahmsweise etwas länger auf ihre definitive Veranlagungsverfügung für das Steuerjahr 2023 gedulden.

    Aufgrund des Umbaus wird auch die provisorische Rechnungsstellung im 2024 um zwei Monate nach hinten verschoben.

    Auch die Zahlungsfristen werden nach hinten verschoben

    Anstelle des vorgesehenen und üblichen Versandes Ende Juni wird die Rechnungsstellung der provisorischen Steuerrechnungen der Stadt auf Ende August verschoben.

    Selbstverständlich werden dadurch auch die Zahlungsfristen nach hinten verschoben, sodass die erste Rate per 30. September 2024 und die zweite Rate per 30. November 2024 oder der Gesamtbetrag bis 31. Oktober 2024 fällig ist.

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