Rund 4000 Angestellte des Kantons Graubünden können sich Hoffnungen auf mehr Ferien ab dem nächsten Jahr machen.
graubünden
Graubünden - keystone
Ad

Der Bündner Grosse Rat nahm am Mittwoch, 31. August 2022, die Beratungen zur Teilrevision des Personalgesetzes auf. Quer legte sich einzig die SVP. Der Kanton Graubünden muss die Bedingungen für das Personal verbessern, um auf dem ausgetrockneten Arbeitsmarkt bei der Rekrutierung von Personal nicht noch weiter ins Hintertreffen zu geraten. Die Teilrevision des Personalgesetzes ist ein Baustein dazu. Auf eine erste Fassung war das Parlament vor acht Jahren nicht eingetreten.

Die aktuelle Revision zielt auf einen Ferienanspruch, der in etwa jenem des schweizerischen Durchschnitts entspricht. Demnach sollen Mitarbeitende bis zum Alter von 49 Jahren Anrecht auf fünf statt bisher vier Wochen Ferien haben. Mitarbeitende zwischen 50 und 59 Jahren sollen eine halbe Woche mehr oder insgesamt fünfeinhalb Wochen Ferien machen können.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Kanton soll Mitarbeitende bei der Kinderbetreuung durch Dritte zukünftig finanziell unterstützen können.

Weiter soll der Altersrücktritt flexibilisiert werden. Angestellte sollen die Möglichkeit bekommen, über das ordentliche Pensionsalter hinaus beschäftigt zu werden.

Grosser Bedarf an Mitarbeitenden in der kantonalen Verwaltung

Die kantonale Verwaltung ist mit 4000 Angestellten die weitaus grösste Arbeitgeberin in Graubünden. Knapp die Hälfte der Mitarbeitenden hat das 50. Altersjahr überschritten und geht in den nächsten 15 Jahren in Pension. Allein deswegen muss die Verwaltung pro Jahr 230 neue Mitarbeitende einstellen.

Die Regierungsvorlage für die Teilrevision fand bei der Mehrheit der Grossrats-Fraktionen eine gute Aufnahme. Die Mitte, die FDP, die GLP sowie die SP unterstützen sie. Von einem «klassischen Kompromiss» war am Mittwoch in der Eintretensdebatte die Rede.

Einzig die SVP-Fraktion kann sich mit der Revision nicht anfreunden. Thomas Gort, Grossrat und Parteipräsident ad interim, sagte, kleine und mittlere Betriebe gerieten durch die Verbesserungen für das Kantonspersonal unter Druck. Die Wirtschaft müsse in Sachen Anstellungsbedingungen nachziehen.

Er stellte einen Rückweisungsantrag. Die Teilrevision sei zurückzuweisen und der vorberatenden Kommission Gelegenheit zu geben, einen besseren Entwurf zu gestalten. Über den Rückweisungsantrag wird bei der Fortsetzung der Beratungen am (morgigen) Donnerstag, 1. September 2022, abgestimmt.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

ArbeitsmarktDie MitteParlamentGLPSVPFDPSPFerienChur