In Churwalden werden Bäume und Sträucher zurückgeschnitten
Die Bevölkerung von Churwalden wird gebeten, Bäume und Sträucher bis spätestens 30. September 2021 den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Wie die Gemeinde Churwalden berichtet, sollen Einwohner bis spätestens 30. September 2021 Bäume und Sträucher zurückschneiden. Laut Gesetz haben Einfriedungen, Pflanzen, Lebhäge, Zäune, Parkplätze, Anlagen etc. ein Mindestabstand von 50 Zentimeter gegenüber öffentlichen Strassen (Strassen-/Trottoirrand) und Wegen einzuhalten. Beeinträchtigen Pflanzen fremdes Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder verunstalten sie das Orts- und Landschaftsbild, kann die Baubehörde die Beseitigung der Pflanzen anordnen.
Deadline 30. September 2021
Die Strassenfahrbahn muss bis auf eine Höhe von 5 Meter, das Trottoir bis auf eine solche von 3,50 Meter von überhängenden Ästen von Sträuchern, Zier- und Obstbäumen freigehalten werden. Das Bauamt Churwalden ersucht die Grundeigentümer, sich an diese Vorschriften zu halten und Bäume und Sträucher entlang von Strassen bzw. Gehwegen bis spätestens 30. September 2021 entsprechend zurückzuschneiden.
Im Unterlassungsfall werden diese Arbeiten anschliessend ohne weitere Ankündigung auf Kosten der säumigen Anstösser durch die Gemeinde ausgeführt.