Einschränkung ausserschulischer Aktivitäten

Stadt Chur
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Aufgrund der veränderten Lage schliesst die Stadt Chur ihre Infrastrukturen für ausserschulische Vereinsaktivitäten.

Einschränkung ausserschulischer Aktivitäten. - Stadt Chur

An der Sitzung vom 10. November 2020 beschloss der Stadtrat die Gesamtplanung zur Sicherung des Präsenzunterrichts an der Stadtschule Chur. Diese beinhaltet ein vierstufiges Modell für Massnahmen zur Verhinderung des Fernunterrichts.

Aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung entschied der Stadtrat am 19. Januar 2021 wo immer möglich die Konzentration auf den Klassenverband in schulischen und schulnahen Angeboten weiter zu intensivieren sowie die städtischen Infrastrukturen für ausserschulische Vereinsaktivitäten zu schliessen. Ausnahmen werden im Bereich von schulnahen Therapieangeboten und im Leistungssport bewilligt. Letztere werden durch die Abteilung Sport der Dienststelle Gesellschaft erteilt.

Die Kindertagesstätten der Stadtschule Chur sichern Betreuungslücken für Kindergarten- und Schulkinder ab, wenn die Familien diese nicht anderweitig schliessen können.

«Dieser Entscheid ist uns nicht leicht gefallen, denn es ist uns bewusst, dass ausserschulische Aktivitäten Kindern und Jugendlichen eine wichtige Struktur geben», so der zuständige Stadtrat Patrik Degiacomi. Doch Einschränkungen/Massnahmen wie Unterricht in Teilklassen und Schulschliessungen würden weitaus grössere Risiken darstellen. Zudem steht für den Stadtrat der Schutz von Kindern und Jugendlichen, ihren Familien sowie der Mitarbeitenden im Vordergrund.

Die Hinweise auf eine deutlich schnellere Verbreitung von mutierten Coronaviren und in diesem Zusammenhang die schwerer kontrollierbaren Risiken für die Gesundheit, aber auch die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts, waren für diesen Entscheid ausschlaggebend. Auch wenn die Zahl der Neuinfektionen und Quarantänefälle an der Stadtschule noch stabil ist, drängte sich aufgrund der Mutationen aus Grossbritannien und Südafrika eine Neubeurteilung der Lage auf.

Der Bundesrat entschied, dass ab 18. Januar 2021 private und öffentliche Versammlungen auf fünf Personen (inkl. Kinder) beschränkt werden. Der Kanton Graubünden schränkte schulhausübergreifenden Unterricht an der Volksschule ein.

Alle Bemühungen der Volksschule zur Reduktion von Kontakten sind aus Sicht des Stadtrates wirkungslos, wenn die ausserschulischen Vereinsaktivitäten von Kindern und Jugendlichen uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Der Stadtrat kann und will ausserschulische Vereinsaktivitäten jedoch nicht einfach verbieten.

Durch die Schliessung der eigenen Räumlichkeiten kann die Stadt dennoch ein wichtiges Signal an alle Anbieter von ausserschulischen Angeboten senden: Helft uns die Kinder, ihre Familien und die Lehrpersonen zu schützen. Bitte stellt die Tätigkeiten vorübergehend ein.

Die Massnahme wird vorläufig befristet bis 7. März 2021 (Ende Sportferien) umgesetzt. Vor den Sportferien nimmt der Stadtrat eine Neubeurteilung der Lage vor.

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