Chur informiert über die Zustellung der Volksabstimmungsunterlagen

Stadt Chur
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Die Stimmberechtigten in Chur erhalten die Abstimmungsunterlagen bei Volksabstimmungen frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag.

Ausblick auf die Altstadt in Chur.
Ausblick auf die Altstadt in Chur. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungsunterlagen bei Volksabstimmungen gemäss Art. 24 Abs. 1 (GPR, Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden) frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag.

Bei Wahlen erfolgt die Zustellung gemäss Abs. 2 frühestens vier Wochen und spätestens zehn Tage vor dem Abstimmungstag.

Die zugestellten Unterlagen enthalten nebst den Stimm- und Wahlzetteln sowie des Zustell- und des Stimmkuverts auch den Stimmrechtsausweis, der zur gültigen Stimmabgabe unterzeichnet werden muss.

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