Chur informiert über die Zustellung der Volksabstimmungsunterlagen

Stadt Chur
Stadt Chur

Chur,

Die Stimmberechtigten in Chur erhalten die Abstimmungsunterlagen bei Volksabstimmungen frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag.

Ausblick auf die Altstadt in Chur.
Ausblick auf die Altstadt in Chur. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Stimmberechtigten erhalten die Abstimmungsunterlagen bei Volksabstimmungen gemäss Art. 24 Abs. 1 (GPR, Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden) frühestens vier und spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstag.

Bei Wahlen erfolgt die Zustellung gemäss Abs. 2 frühestens vier Wochen und spätestens zehn Tage vor dem Abstimmungstag.

Die zugestellten Unterlagen enthalten nebst den Stimm- und Wahlzetteln sowie des Zustell- und des Stimmkuverts auch den Stimmrechtsausweis, der zur gültigen Stimmabgabe unterzeichnet werden muss.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Brende
2 Interaktionen
Wegen Epstein-Files
serfaus-fiss-ladis skigebiet
32 Interaktionen
«Überfüllung»

MEHR AUS GRAUBüNDEN

Davos
Davos
1 Interaktionen
Chur
Sils i.E
1 Interaktionen
Sils im Engadin GR
WEF Brende Epstein
Er stritt es ab