Hünenberg

Revision «Dorfkern Nord» liegt in Hünenberg öffentlich auf

Nau.ch Lokal
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Region Cham,

Wie die Gemeinde Hünenberg bekannt gibt, wird die Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» vom 21. September bis zum 20. Oktober 2023 öffentlich aufgelegt.

Gemeindehaus Hünenberg.
Gemeindehaus Hünenberg. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der rechtskräftige Bebauungsplan «Dorfkern Nord» stammt aus dem Jahr 1980 und wurde in den Jahren 1990, 2015 und 2018 revidiert.

Die kantonale Gesetzgebung verlangt, dass bestehende Bebauungspläne ins neue Recht überführt werden.

Zudem sind im Gebiet des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» zurzeit einzelne Grundstücke nicht Teil des Bebauungsplans.

Weiter weist dieser teils nicht mehr zeitgemässe Bestimmungen auf und es sind Anpassungsgesuche von Grundeigentümerschaften eingegangen.

Revision des Bebauungsplans aufgrund neuer Gegebenheiten

Deshalb ist der Bebauungsplan «Dorfkern Nord» neben der zwingenden formellen Überführung ins neue Recht zusätzlich inhaltlich untergeordnet anzupassen.

Damit wird sichergestellt, dass die bestehenden Lücken in den Bebauungsplan integriert werden, der Bebauungsplan auf die neuen Gegebenheiten reagiert und ein verständliches Planungsrecht geschaffen wird.

Die bestehenden Qualitäten sollen aufrechterhalten werden, weshalb keine komplette Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» angestossen wird.

Nach erfolgter Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion, wird die Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» nun gestützt auf Artikel 39 Absatz zwei des Planungs-​ und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Öffentliche Auflage und Möglichkeit zur Einwendung

Die erste öffentliche Auflage erfolgt von Donnerstag, 21. September 2023, bis Freitag, 20. Oktober 2023 während der ordentlichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, 8 Uhr bis 11.45 Uhr und 13.30 Uhr bis 17 Uhr, Montag bis 18 Uhr) im zweiten Stock des Gemeindehauses in der Chamerstrasse(Zugang direkt über das Treppenhaus).

Die Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Hünenberg einsehbar.

Gemäss Artikel 39 Absatz drei des Planungs-​ und Baugesetzes des Kantons Zug können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hünenberg schriftlich Einwendungen gegen die Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» erhoben werden.

Die Berechtigung für Einwendungen ist nicht beschränkt.

Abstimmungstermin und Kontakt für Bebauungsplan-Revision

Die Stimmberechtigten stimmen nach Ablauf der Auflagefrist über die Anträge des Gemeinderates in Kenntnis der Einwendungen und der Vorbehalte der Baudirektion ab.

Mit der Abstimmung sind die Einwendungen erledigt. Die Abstimmung erfolgt an der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Juni 2024.

Bei Fragen zur Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» gibt Alessandra Silla, Raumplanerin, gerne telefonisch Auskunft.

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