Massnahmen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit auf der Waldetenstrasse in Rotkreuz ZG
An der Gemeindeversammlung vom 27. November 2018 wurde ein Rahmenkredit für die Planung und Ausführung der ersten Etappe des gemeindlichen Gesamtverkehrskonzepts (GVK) genehmigt.

Die vom Gemeinderat beschlossene Lösung zur Umsetzung, der von der Gemeindeversammlung verlangten Erhöhung der Schulwegsicherheit in der Waldetenstrasse sieht ein dreiteiliges Fahrverbot für den quartierfremden motorisierten Verkehr mit dem Zusatz «Zubringerdienst gestattet» vor. Die durchgeführten Verkehrszählungen im März 2019 haben ergeben, dass rund die Hälfte des motorisierten Individualverkehrs quartierfremder Durchgangsverkehr ist.
Der Langsamverkehr und die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Besucherinnen und Besucher dürfen die Waldetenstrasse somit weiterhin benutzen. Dasselbe gilt für die Besucherinnen und Besucher des Friedhofs und der Kirche, welche die Parkplätze entlang des östlichen Teils der Waldetenstrasse benützen wollen.