In Hünenberg ist das Projekt «Lindenbergstrasse 2» einsehbar
Wie die Gemeinde Hünenberg schreibt, wird der Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» vom 21. September bis 20. Oktober 2023 im Gemeindehaus öffentlich aufgelegt.

Mit dem einfachen Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» plant die Grundeigentümerschaft ein Mehrfamilienhaus auf den beiden Grundstück-Nummern 551 und 1577.
Der Bebauungsplan bezweckt eine gute architektonische Gestaltung des Gebäudes und der Umgebung.
Die nachhaltige Bauweise und die gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild ist wegweisend für das Projekt.
Weil der vorliegende Bebauungsplan städtebauliche und architektonische Vorzüge aufweist, darf von der Regelbauweise abgewichen werden.
Die Unterlagen sind auch online zugänglich
Bei dem einfachen Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» wird die maximale Erhöhung von 20 Prozent des Nutzungsmasses sowie das zusätzliche Vollgeschoss geltend gemacht.
Gestützt auf Artikel 38 Absatz eins und Artikel 47a Absatz eins des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) wird der einfache Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage erfolgt von Donnerstag, 21. September 2023, bis Freitag, 20. Oktober 2023 während den ordentlichen Bürozeiten (Montag bis Freitag, 8 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, Montag bis 18 Uhr) im zweiten Obergeschoss des Gemeindehauses in der Chamerstrasse (Zugang direkt über das Treppenhaus).
Die Unterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Hünenberg einsehbar.
Einsprachen und Mitwirkungsmöglichkeiten
Gemäss Artikel 38 Absatz zwei des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Hünenberg schriftlich Einsprachen gegen den einfachen Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» erhoben werden.
Die Berechtigung für Einsprachen ist beschränkt.
Nur Personen, welche von den Plänen berührt werden und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung haben, dürfen Einsprache erheben.
Zudem ist die ganze Bevölkerung im Sinn von Artikel vier Absatz zwei des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) berechtigt, bei der Planung mitzuwirken, indem beim Gemeinderat während der Auflagefrist schriftlich Bemerkungen und Vorschläge eingereicht werden können.
Auskünfte zum Bebauungsplan
Bei Fragen zum Bebauungsplan «Lindenbergstrasse 2» gibt Benjamin Blum, Raumplaner, gerne telefonisch Auskunft.