Briefliche Stimmabgaben, ungültige Stimmzettel in Hünenberg
Wie die Gemeinde Hünenberg berichtet, mussten 62 briefliche Stimmabgaben aus formellen Gründen für ungültig erklärt werden.
In Hünenberg haben an der eidgenössischen Urnenabstimmung und Ergänzungswahl in die gemeindliche Rechnungsprüfungskommission vom 13. Februar 2022 bei total 3417 gültigen Stimmenden 98.50 Prozent brieflich abgestimmt.
Insgesamt mussten 62 briefliche Stimmabgaben (= 1,81 Prozent) aus formellen Gründen für ungültig erklärt werden. In 37 Fällen befand sich ein Teil der Stimmzettel nicht im Stimmzettelkuvert, 17 Stimmrechtsauswiese waren nicht unterzeichnet, und bei drei Fällen war das Stimmzettelkuvert nicht verschlossen.
Die übrigen Ungültigkeitsgründe waren fehlende Rücksendekuverts beziehungsweise Stimmrechtsausweise.