Vier legale Graffitiwände in Burgdorf
Ab dem 25. Juni 2022 darf an vier freigegebenen Standorten in Burgdorf legal gesprayt werden. Damit erfüllt sich der Jugendantrag vom September 2021.

Mit einem kleinen Eröffnungsevent feiern junge Graffiti-Künstler die Freigabe von Wänden an vier Standorten zum Anbringen legaler Graffiti. Seit Jahren verfolgt die Stadt Burgdorf eine Nulltoleranz-Politik bezüglich Graffiti an den stadteigenen Gebäuden und Infrastrukturen. Sie bringt jede Schmiererei und jedes Kunstwerk zur Anzeige.
Junge Graffiti-Künstler wollten das ändern und reichten im Herbst 2021 beim Stadtrat einen Jugendantrag ein mit der Bitte, Wände zum legalen Besprayen zur Verfügung zu stellen. Der Stadtrat hiess dieses Anliegen im Januar 2022 einstimmig gut und beauftragte die Verwaltung mit der Suche nach geeigneten Wänden.
Die Wände von vier stadteigenen Unterführungen werden jetzt dafür freigegeben: Fuss- und Radwegunterführung Nassi, Fuss- und Radwegunterführung Bahnhof Oberburg, Fuss- und Radwegunterführung Hammerweg (Tiergarten) und an der Unterführung Gyrischachen.
Die Eröffnung der Wände erfolgt am 25. Juni 2022
Eine fünfte Wand ist im Gespräch. Aufgrund von Sicherheitsabklärungen verzögert sich die Freigabe jedoch noch. Die Standorte finden sich auf der Webseite der Stadt Burgdorf. Die Eröffnung der Wände erfolgt mit einem kleinen Event: Graffiti-Künstler lassen in der Unterführung Hammerweg (Tiergarten) erste Kunstwerke entstehen.
Am Samstag, den 25. Juni 2022, um 14 Uhr werden Christoph Grimm (Gemeinderat) und Nicole Chen (Jugendbeauftragte) zu den Gästen sprechen.
Interessierte sind auf diesen Zeitpunkt hin herzlich zur Unterführung Hammerweg (Tiergarten) eingeladen. Die Wände selber werden vor Ort mittels Schildern gekennzeichnet.