Wie die Gemeinde Lyssach berichtet, ist für die Erstellung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden im Ortsbildschutzperimeter ein Baugesuch erforderlich.
Die Gemeindeverwaltung Lyssach.
Die Gemeindeverwaltung Lyssach. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Sowohl der vormalige als auch der aktuelle Denkmalpfleger haben die Bauverwaltung bisher dahingehend informiert, dass die KDMP auf Gebäuden im Ortsbildschutzperimeter, welche weder als erhaltenswert noch schützenswert eingestuft sind, vor der Erstellung von Photovoltaikanlagen nicht beigezogen werden muss respektive dass Photovoltaikanlagen auf diesen Objekten bewilligungsfrei erstellt werden können.

Von dieser Praxis respektive Auskunft haben schon diverse Eigentümer Gebrauch gemacht.

Anscheinend hat diese Praxis nun innerhalb der KDP geändert und im Ortsbildschutzperimeter respektive im ISOS-Perimeter ist für jede Photovoltaikanlage ein Baugesuch erforderlich.

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