

Winterdienst in der Gemeinde Niederglatt

Mit dem reduzierten Winterdienst ohne generelle Schwarzräumung wurden gute Erfahrungen gemacht. Darum wird auch in diesem Winter zurückhaltend und nur bei prekären Verhältnissen Splitt oder Salz gestreut.
Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Belastung unserer Gewässer mit Schadstoffen zu verringern. So kann nicht davon ausgegangen werden, dass insbesondere unsere Quartierstrassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee- oder Eisglätte sind.
Alle Verkehrsteilnehmer werden deshalb ersucht, ihre Fahrweise beziehungsweise ihr Verhalten auf öffentlichem Grund den jeweiligen Verhältnissen anzupassen.
Die Gemeinde haftet nicht für Schäden durch den Winterdienst
Der Gemeinderat und das Winterdienstteam machen zudem die Fahrzeughalter darauf aufmerksam, dass Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen sind, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern.
Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die bei der Schneeräumung oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen.
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