Tempo-30-Zonen zeigen Wirkung
Die Gemeinde Bachenbülach und Stadtpolizei Bülach führten 22 Verkehrsmessungen durch. Die Wirksamkeitskontrolle bestätigt die Einhaltung der Tempo-30-Zonen.

Wie die Gemeinde Bachenbülach berichtet, haben von Dezember 2024 bis Juni 2025 die Stadtpolizei Bülach und die Gemeinde insgesamt 22 Verkehrsmessungen durchgeführt.
Gemäss Vorgaben der verkehrstechnischen Abteilung der Kantonspolizei Zürich (KAPO) muss rund ein Jahr nach der Einführung einer neuen Tempo-30-Zone eine Wirksamkeitskontrolle durchgeführt werden.
Dabei sind verdeckte Verkehrsmessungen entscheidend, da sie ein unverfälschtes Bild des Fahrverhaltens liefern.
Erste Messungen zeigen Verhaltensänderungen
Die Gemeinde Bachenbülach sowie die Stadtpolizei Bülach starteten bereits fünf Monate nach Einführung der beiden Tempo-30-Zonen West und Ost mit den ersten Verkehrsmessungen.
Die Gemeinde setzte dabei auf verschiedenen Strassen ein Speeddisplay (Speedy) ein. Diese Geräte zeigen den Autofahrenden ihre aktuelle Geschwindigkeit zusammen mit einem zufriedenen oder traurigen Smiley-Gesicht an.
Da die Anzeige das Fahrverhalten unmittelbar beeinflusst, eignen sich die so erhobenen Daten nur bedingt zur Beurteilung der tatsächlichen Wirksamkeit der Temporeduktion.
Verdeckte Messungen sichern präzise Auswertung
Für die offizielle Wirksamkeitskontrolle kamen deshalb seitens der Stadtpolizei Bülach unauffällige Messgeräte zum Einsatz, welche von den Verkehrsteilnehmenden kaum wahrgenommen werden. Dadurch lässt sich genau erfassen, mit welcher Geschwindigkeit die Strassen tatsächlich befahren werden. Von den insgesamt 22 Messungen wurden 14 verdeckt durch die Stadtpolizei durchgeführt.
In der Schweiz, insbesondere im Kanton Zürich, wird zur Beurteilung der Wirksamkeit von Tempo-30-Zonen der sogenannte v85-Wert herangezogen. Dieser Wert gibt die Geschwindigkeit an, die von 85 Prozent der Fahrzeuge nicht überschritten wird.
Gemäss Richtlinien der KAPO sowie auf Empfehlung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) sollte der v85-Wert in Tempo-30-Zonen nicht höher als 38 Stundenkilometer sein. Wird dieser Wert überschritten, sind zusätzliche verkehrsberuhigende Massnahmen erforderlich, um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung sicherzustellen.