Sonnenhof-Areal geht in die öffentliche Auflage
Der private Gestaltungsplan Sonnenhof liegt von 22. Mai bis 21. Juli 2026 öffentlich auf. Interessierte können sich während 60 Tagen online dazu äussern.

Wie die Stadt Bülach schreibt, liegt ab Freitag, 22. Mai 2026, der private Gestaltungsplan zum Sonnenhof-Areal öffentlich auf. Alle Interessierten können sich während 60 Tagen zum privaten Gestaltungsplan äussern. Parallel dazu führt die Baudirektion des Kantons Zürich die Vorprüfung des Gestaltungsplans durch.
Der private Gestaltungsplan Sonnenhof liegt zwischen Freitag, 22. Mai 2026, und Dienstag, 21. Juli 2026, öffentlich auf. Die Informationen und Dokumente zum Gestaltungsplan sind auf der Mitwirkungsplattform der Stadt Bülach aufgeschaltet. Alle Interessierten sind eingeladen, sich über die Mitwirkungsplattform zum Gestaltungsplan zu äussern.
Die Verfasser des privaten Gestaltungsplans werden die Rückmeldungen aus der öffentlichen Auflage in einem Bericht prüfen und erwägen. Parallel zur öffentlichen Auflage unterzieht die Baudirektion des Kantons Zürich den Gestaltungsplan einer Vorprüfung. Der Stadtrat wird die definitive Version des Gestaltungsplans zur Festsetzung an das Stadtparlament überweisen. Danach muss der Kanton den Gestaltungsplan in einem letzten Schritt genehmigen.
Der private Gestaltungsplan ist die stadtplanerische und baurechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung des Sonnenhof-Areals. Er legt fest, wie der Sonnenhof in Zukunft bebaut und genutzt werden kann. Der Gestaltungsplan wurde von der Terresta AG sowie weiteren Grundeigentümern des Sonnenhof-Areals in Absprache mit der Stadt Bülach erarbeitet.









