Wie die Gemeinde Oberglatt informiert, können ab dem 1. Juni 2023 dreissig Flüchtlinge zusätzlich zugeteilt werden. Es wurden verschiedene Lösungen gesucht.
Busstation Zentrum und Katholische Kirche in Oberglatt.
Busstation Zentrum und Katholische Kirche in Oberglatt. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Kanton Zürich hat die Aufnahmequoten der Flüchtlinge für die Gemeinden auf den 1. Juni 2023 von 0,9 Prozent auf 1,3 Prozent erhöht.

Dies bedeutet für Oberglatt, dass ab dem 1. Juni 2023 dreissig Flüchtlinge zusätzlich zugeteilt werden können.

Aktuell verfügt die Gemeinde Oberglatt nicht über genügend freie Unterkünfte. Es wurden daher verschiedene Lösungen für den fehlenden Wohnraum gesucht.

Umbau der Wohnung im Furtacherhuus

Aufgrund der kurzen Bereitstellungszeit bietet sich die bereits genutzte Wohnung im Furtacherhuus, Bülachstrasse an.

Die Wohnung kann mit geringem Aufwand umgebaut respektive erweitert werden.

Mit der Sanierung der Wohnung kann innert kurzer Zeit für acht Personen Wohnraum bereitgestellt werden (Stand heute drei Personen).

Kreditzustimmung zum Umbau und Sanierung

Der Kostenvoranschlag für den Umbau und die dringend nötige Sanierung weist 61'000 Franken aus.

Der Gemeinderat Oberglatt stimmt dem Umbau und somit den veranschlagten Kosten von 61'000 Franken als gebundene Ausgabe zu.

Unterbringung in der Bereitstellungsanlage Gartenstrasse

Eine weitere Unterbringungsmöglichkeit besteht in der Bereitstellungsanlage (BSA) Gartenstrasse.

Dabei ist vorzumerken, dass das Amt für Militär und Zivilschutz die Bedarfsplanung für die Schutzanlagen der Zivilschutzorganisation und Führungsorgane aufgrund der Anzahl regionalen Führungsorganen, der Pionier- und Betreuungszüge sowie der Einwohnerzahlen berechnet.

Kreditbewilligung zum Umbau der Anlage

Neu werden in den Gemeinden Rümlang, Oberglatt, Niederhasli und Niederglatt (RONN) zwei Kommandoposten (plus eine Reserve) sowie zwei Bereitstellungsanlagen gefordert.

Daher wird die BSA in Oberglatt aus der Bedarfsplanung für den Zivilschutz gestrichen und für die Nutzung als Notunterkunft umgebaut.

Der Gemeinderat bewilligte an seiner Sitzung vom 16. Mai 2023 einen Kredit von 80'000 Franken für den Umbau der Anlage.

Da die Einquartierung von Flüchtlingen in einer BSA nur beschränkt möglich ist, betrachtet der Gemeinderat diese Aufwendungen nicht als gebunden und nimmt die Kosten zulasten der autonomen Kreditkompetenz.

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