Wie die Gemeinde Niederhasli informiert, können die Unterlagen zur Totalrevision der Bau- und Zonenordnung bis zum 16. Februar 2024 eingesehen werden.
Dorfmitte Niederhasli.
Dorfmitte Niederhasli. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der kommunale Richtplan ONN wurde am 9. September 2020 von der Gemeindeversammlung und am 15. Juni 2021 von der kantonalen Baudirektion genehmigt.

Dieses Planungsinstrument verschafft der Gemeinde eine möglichst umfassende Sicht über bestehende und noch erforderliche raumwirksame Vorhaben, stimmt die verschiedenen Aufgaben aufeinander ab und legt die künftige «innere» Entwicklung der Gemeinde fest.

Für die Grundeigentümer hat der Richtplan keine direkten rechtlichen Auswirkungen.

Behörden und Verwaltung haben sich jedoch im Rahmen ihres Ermessensspielraums an die Festlegungen gehalten.

Umsetzung des kommunalen Richtplans

Auf Basis des Richtplans haben die Bau- und Planungskommission und der Gemeinderat während der vergangene Monaten eine Vorlage zur Totalrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) aufbereitet.

Der Planungsprozess beinhaltet die Umsetzung der Überlegungen zur ortsbaulichen Entwicklung aus dem kommunalen Richtplan.

Dazu gehören die Überprüfung der Nutzungsdichten und die Schaffung von Verdichtungsmöglichkeiten.

BZO-Revision: Vielfältige Prozessschwerpunkte

Des Weiteren umfasst er die Aktivierung innen liegender Reserven, die Klärung von Einzonungsbegehren, die Anpassung an neue Bedürfnisse und die Behebung von Vollzugsproblemen der Gemeinde.

Schliesslich beinhaltet der Prozess die Abstimmung auf neue übergeordnete Regelungen und Vorgaben sowie die Umsetzung der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB).

Die Gemeinden haben sich bei der Erarbeitung ihrer kommunalen BZO an die Vorgaben des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und der dazugehörigen Verordnungen zu halten.

Gemeinderat genehmigt Revisionsvorlage für Bau- und Zonenordnung

Diese regeln im Wesentlichen die Überbaubarkeit und die Nutzweise der Grundstücke.

So hat die BZO schlussendlich direkte und verbindliche Auswirkungen auf das Grundeigentum.

Der Gemeinderat hat die umfassende Revisionsvorlage genehmigt und diese zur öffentlichen Auflage sowie zur Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger verabschiedet.

Orientierungsveranstaltung vorgesehen für Februar 2024

Die Unterlagen können bis zum 16. Februar 2024 bei der Gemeindeverwaltung oder online auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

Innerhalb der angesetzten Frist können allfällige Einwendungen direkt an den Gemeinderat gerichtet werden.

Anfang Februar 2024 ist zudem eine öffentliche Orientierungsveranstaltung geplant.

Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Totalrevision der Bau- und Zonenordnung im November 2024 der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden kann.

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