Niederhasli erinnert an Fristen für die Steuererklärungen
Wie die Gemeinde Niederhasli schreibt, sollen die Steuererklärungen bis 31. März 2023 abgegeben werden. Alternativ kann man eine Fristverlängerung beantragen.

Am 31. März 2023 läuft die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2022 und des Wertschriftenverzeichnisses ab.
Sollten Formulare noch nicht eingereicht sein kann dies, bis spätestens zu oben erwähnten Datum, nachgeholt werden.
Falls die ordentliche Einreichefrist nicht genügt, besteht die Möglichkeit ein Fristerstreckungsgesuch einzureichen.
Das Gesuch muss spätestens bis zum Ablauf der ordentlichen Frist (31. März 2023; Selbständige: 30. September 2023) schriftlich eingereicht werden.
Fristerstreckung geht auch online
Die Fristerstreckung kann auch online beantragt werden. Den Einstieg zur eFristverlängerung kann man auf der Webseite der Gemeinde Niederhasli finden.
Über den Link Häufig gesucht/OnlineSchalter/eFristverlängerung für die Steuererklärung gelangt man direkt auf eine gesicherte Internetseite.
Dort sind die auf der Steuererklärung 2022 aufgedruckten Zugangsdaten sowie das Verlängerungsdatum zu erfassen.
Steuerpflichtige, welche die letzte Steuererklärung als Online-Version eingereicht haben, erhalten lediglich ein Schreiben mit den Zugangsdaten für die Online-Steuererklärung sowie für die eFristverlängerung.
Übermittelung der Steuererklärung elektronisch oder traditionell
Die Fristverlängerung wird anschliessend elektronisch an das Steueramt übermittelt. Auf Wunsch kann man eine Bestätigung über die Druckvorschau erstellen.
Wenn die Steuererklärung offline auf dem PC (Private Tax oder anderes Programm) erstellt wird, muss man immer die zugestellte Original-Steuererklärung beilegen.