Wie die Gemeinde Niederhasli angibt, kann der Umsetzungsprozess zur Einführung von Tempo-30-Zonen nach Abweisung von zwei Rekursen konkretisiert werden.
Gemeindehaus Niederhasli.
Gemeindehaus Niederhasli. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Nachdem der Bezirksrat im September die beiden Rekurse gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2023 zur Einführung von Tempo-30-Zonen abgewiesen hat, kann der Umsetzungsprozess konkretisiert und geplant werden.

Vorbehalten bleibt derzeit einzig noch der ungenutzte Ablauf der vom Bezirksrat neu angesetzten Beschwerdefristen an das Verwaltungsgericht beziehungsweise die notwendige Rechtskräftigkeit des Gemeindeversammlungsbeschlusses.

Basierend auf dem definitiven Gutachten des beigezogenen Planungsbüros erfolgt in einem nächsten Schritt der Schlussantrag an die Kantonspolizei zur Einholung der grundlegenden Polizeibewilligungen.

Begehungen der einzelnen Strassenzüge sollen ab 2024 erfolgen

Auf Basis dieser Grundlagen sollen ab Januar 2024 im Beisein von Vertretern des Planungsbüros und der Kantonspolizei Begehungen der einzelnen Strassenzüge auf dem Gemeindegebiet erfolgen.

Dabei werden die Standorte der Hinweistafeln, der nötigen Vertikalversätze und der allenfalls zusätzlichen Parkfelder festgelegt.

Der Gemeinderat wird die Bevölkerung fortlaufend über den Stand der Projektumsetzung informieren.

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