Nach GPK-Kritik: Ehemalige ARA-Wellnessanlage wird entfernt
Nach der Kritik der GPK an der Sauna sowie an den privaten Zahlungen in der ARA Furt schafft der Bülacher Stadtrat baulich und rechtlich klare Verhältnisse.

Wie die Stadt Bülach berichtet, hat der Stadtrat die Erkenntnisse und Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zum Thema Sauna- und Fitnesseinrichtungen in der ARA Furt zur Kenntnis genommen und entsprechende Massnahmen beschlossen. Insbesondere wurde die Abteilung Umwelt und Infrastruktur beauftragt, die stillgelegten Einrichtungen zurückzubauen und fachgerecht zu entsorgen.
Der Bericht der GPK zeigt, dass im Rahmen des ARA-Umbaus «Energie 2000» Ende der 1990er-Jahre im Untergeschoss des Aufenthaltsgebäudes verschiedene Wellness- und Fitnesseinrichtungen eingerichtet wurden. Dazu gehörten eine Sauna, Fitnessgeräte, eine Badewanne sowie ein Duschbereich.
Gemäss den vorliegenden Informationen wurden die Einrichtungen mit privat beschafftem Material beziehungsweise durch Sponsoring erstellt und den Mitarbeitenden ausserhalb der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt.
Keine Nutzung mehr seit 2021
Im Jahr 2021 wurden die Einrichtungen durch die damalige Leitung der Abteilung Umwelt und Infrastruktur ausser Betrieb genommen und stromlos geschaltet. Seither findet keine Nutzung mehr statt.
Eine vollständige Rekonstruktion der Entstehungsgeschichte ist heute nicht mehr möglich. Der Einbau liegt über zwanzig Jahre zurück und die meisten Unterlagen sind aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nicht mehr vorhanden.
Die GPK hält in ihrem Bericht fest, dass sich weder die Investitionskosten noch die Betriebs- und Unterhaltskosten heute zuverlässig rekonstruieren lassen.
Rückbau der Anlagen
Mit dem beschlossenen Rückbau werden die seit mehreren Jahren stillgelegten Einrichtungen endgültig entfernt. Die Arbeiten werden durch die Abteilung Umwelt und Infrastruktur koordiniert.
Der Rückbau schafft Klarheit über die künftige Nutzung der Räumlichkeiten und setzt die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission konsequent um.
Die auf dem Areal der ARA stationierte Wetterstation von MeteoSchweiz wurde zwischen 2006 und 2011 durch zwei ehemalige ARA-Mitarbeitende betreut. Sie erhoben die Messdaten und leiteten diese an MeteoSchweiz weiter. Für diesen Dienst wurden sie entschädigt.
Unklare Zahlungen aus früheren Jahren
Die Zahlungen erfolgten auf die Privatkonten der beiden Mitarbeitenden der Stadt Bülach. Es kann nicht mehr nachvollzogen werden, weshalb die beiden Mitarbeitenden direkt beziehungsweise privat entschädigt wurden. Dies entspricht nicht dem Vorgehen der Stadt Bülach.
Die Zahlungen für das Betreuen der Messstation erfolgen inzwischen an die Stadtkasse. Die vorhandenen Unterlagen reichen nicht aus, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Insbesondere fehlen wichtige und verlässliche Beweise, um alle entscheidenden Punkte nachzuweisen.
Deshalb kann nicht mit der nötigen Sicherheit belegt werden, dass die beiden ehemaligen Mitarbeitenden der ARA absichtlich falsch gehandelt haben. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, auf das Einleiten eines Strafverfahrens wegen Betrugs oder eines anderen Vermögensdelikts gegen die beiden ehemaligen Mitarbeitenden zu verzichten.
Hinzu kommt, dass die gesetzliche Verjährungsfrist bereits abgelaufen ist und somit eine allfällige finanzielle Rückforderung nicht mehr durchsetzbar ist.










