Bushaltestellen Alte Brücke werden barrierefrei
Die Bushaltestellen Alte Brücke in Freienstein-Teufen werden komplett hindernisfrei umgebaut. Gleichzeitig erhält auch die Fahrbahn einen neuen Belag.

Wie die Gemeinde Freienstein-Teufen mitteilt, beabsichtigt sie seit längerer Zeit die dringend notwendige Instandstellung des Fahrbahnbelages und die Anpassung der Postauto- Haltekanten gemäss den aktuellen Vorschriften auszuführen.
Die vorgesehenen Massnahmen sollen zusammen mit der im Sommer 2026 geplanten Sanierung der Kirchgasse OST und dem Ersatz der oberen Wildbachbrücke in Rorbas erfolgen. Die Verantwortlichen beider Gemeinden haben vereinbart, dass alle Leistungen der Gemeinden Freienstein-Teufen, Rorbas, EKZ und Swisscom in einer koordinierten, objektgegliederten Ausschreibung unter Federführung der Gemeinde Rorbas im offenen Verfahren durchzuführen ist.
Für die Projektrealisierung ist in der Investitionsrechnung 2026 ein Budgetkredit von 320‘000 Franken berücksichtigt worden. Insgesamt ist für die Instandstellung und den hindernisfreien Umbau der Bushaltestellen Alte Brücke mit Gesamtkosten von rund 369‘000 Franken netto inklusive Mehrwertsteuer zu rechnen. Der Gemeinderat bewilligt für die Projektrealisierung einen Nachtragskredit von 49‘000 Franken.
Gemeinderat bewilligt Werterhaltung
Das Projekt enthält weder Änderungen an den Strassengeometrien noch an der Strassenraumgestaltung (Ausnahme: Hohe Kanten für hindernisfreie Bushaltestellen). Es sind keine verkehrsberuhigenden Massnahmen geplant.
Die Aufwendungen zur Werterhaltung der Gemeindeinfrastrukturen werden im Sinne des Gemeindegesetzes als Gebundene Ausgaben deklariert. Die Bewilligung Gebundener Ausgaben obliegt in der Finanzkompetenz des Gemeinderates (Art. 25 GO).
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach erhoben werden. Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindekanzlei zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.






