Ersatzwahl für zwei Mitglieder der Primarschulpflege
Für die Primarschulpflege Bachenbülach ist für den Rest der Amtsdauer 2018–2022 eine Ersatzwahl für zwei Mitglieder durchzuführen.

Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde publizierte die Wahlanordnung am 27. Januar 2020. Innert der Frist von 40 Tagen wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht:
– Aerne Christian, 1979, Verkaufsleiter, Dorfstrasse 46
– Stäheli-Casali Tereza, 1975, Grafikerin, Dorfstrasse 22
Gestützt auf § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird hiermit eine zweite Frist von sieben Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, gesetzt, innert welcher die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können. Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.
Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Sind die Voraussetzungen gemäss GPR für eine stille Wahl erfüllt, erfolgt diese durch den Gemeinderat. Andernfalls findet eine Urnenwahl am 17. Mai 2020 statt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.