Die Gemeindeordnung von Oberglatt hat eine Teilrevision erhalten
Oberglatt hat die Gemeindeordnung zum Teil revisioniert. Mit der Teilrevision erhält die Gemeinde Oberglatt ein zeitgemässes kommunales Regelwerk.

Wie die Gemeinde Oberglatt berichtet, wurde die Gemeindeordnung letztmals im Jahr 2018 revidiert und trat per 1. Februar 2019 in Kraft.
Im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung des neuen Gemeindegesetzes für den Kanton Zürich per 1. Januar 2018 war damals eine Totalrevision der Gemeindeordnung notwendig. Seither hat sich gezeigt, dass an der Gemeindeordnung Optimierungspotential besteht.
Mit der Teilrevision erhält die Gemeinde ein kommunales Regelwerk
Insbesondere sollen die eigenständigen Behörden Bau-, Werk- und Grundsteuerkommission neu dem Gemeinderat unterstellt werden. Die Liegenschaftenkommission wird künftig in der Gemeindeordnung nicht mehr erwähnt.
Weiterhin eigenständig bleiben soll neben dem Gemeinderat die Primarschulpflege, sowie die Sozialbehörde. Mit dieser Teilrevision erhält die Gemeinde Oberglatt ein zeitgemässes kommunales Regelwerk. Über das Geschäft können die Oberglatterinnen und Oberglatter an der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 entscheiden.
Verabschiedet wird die Teilrevision zur Entschädigungsverordnung im Dezember
Im Zusammenhang mit der Teilrevision der Gemeindeordnung muss auch gleich die Entschädigungsverordnung den neuen Vorgaben angepasst werden. Die betroffenen Behörden sowie die Parteien wurden zu einer Stellungnahme zu beiden Teilrevisionen eingeladen.
Der Gemeinderat verabschiedet die Teilrevision zur Entschädigungsverordnung zuhanden der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2021.