Das Stadtparlament Bülach beschliesst unveränderten Steuerfuss
Das Stadtparlament Bülach hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2021 neben anderen Beschlüssen den Steuerfuss unverändert auf 92 Prozent festgesetzt.

Das Stadtparlament Bülach hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2021 folgende Beschlüsse gefasst: Das Postulat von Philemon Abegg und Mitunterzeichnenden «easyvote» wird ohne Diskussion einstimmig dem Stadtrat zur Berichterstattung überwiesen.
Das Postulat von Damaris Hohler und Mitunterzeichnenden «Energieberatungsstelle» wird mit 15 Ja- zu neun Nein-Stimmen bei einer Enthaltung dem Stadtrat zur Berichterstattung überwiesen. Die Weisung des Stadtrats Gesamtplanung Areal Grampen – Umzonung Grundstücke Nrn. 1400 und 1401 wird einstimmig angenommen.
Das bereinigte Produktgruppenbudget 2022 wird einstimmig genehmigt. Die bereinigte Investitionsrechnung 2022 wird einstimmig genehmigt. Der Steuerfuss 2022 wird mit 22 Ja- zu drei Nein-Stimmen unverändert auf 92 Prozent festgesetzt.
Fakultatives Referendum und Rechtsmittelbelehrung
Das Begehren um Anordnung einer Gemeindeabstimmung über den Beschluss von 300 Stimmberechtigten kann innert 60 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung (Volksreferendum) oder von einem Drittel der Mitglieder des Stadtparlaments innert 14 Tagen nach der Beschlussfassung (Parlamentsreferendum) schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden.
Gegen die übrigen Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Der vollständige Wortlaut der Beschlüsse kann auf telefonische oder schriftliche Voranmeldung per E-Mail im Parlamentssekretariat eingesehen werden.